Baustellensicherung und Sicherungsmaßnahmen gegen äußere Gefahren
Durch Maßnahmen zur Baustellensicherung und sonstige Sicherungsmaßnahmen sollen Gefährdungen von Objekten und Personen außerhalb der Baustelle und auf der Baustelle vermieden werden. Maßnahmen zum Schutz der Baustellenumgebung vor den von der Bautätigkeit ausgehenden Gefahren und zum Schutz der Baustelle vor den von außen kommenden Gefahren sind:
Erste Hilfe-Leistung, sanitäre Vorkehrungen und sonstige Einrichtungen
Es sind entsprechend der Anzahl von beschäftigten Arbeitnehmern folgende Einrichtungen zu organisieren (gem. Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) §§ 31 bis 41)
- Aufenthaltsräume/-gelegenheit
- Toiletten
- Waschgelegenheit
- Trinkwasser
- Stromversorgung
- Erste Hilfe-Ausstattung
Die Ausnahmebestimmung gem. BauV lautet: Werden auf einer Baustelle von einem Arbeitgeber weniger als fünf Arbeitnehmer nicht länger als fünf Tage beschäftigt, finden die §§ 32 bis 41 dieser Verordnung keine Anwendung. Der Arbeitgeber hat jedoch im gebotenen Umfang unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten für notwendige Maßnahmen im Sinn der §§ 32 bis 41 dieser Verordnung zu sorgen.
Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle vor Gefahren durch die Bauausführung
Planung der Baustelleneinrichtung: Die Planung der Baustellensicherung beginnt mit einer Begehung des Bauplatzes/Gebäudes. Einerseits werden dabei Bestandspläne auf ihre Richtigkeit geprüft und andererseits wichtige Informationen für die Planung der Baustelleneinrichtung gesammelt. Die vorstehenden Ziele und Maßnahmen sind im gebotenen Umfang, abgestimmt auf die jeweilige Baustellensituation zu bewerten.