In Anbetracht der aktuellen Hochwasserschäden möchte der Verein holzbau austria darauf hinweisen, dass die Sanierung von Holzhausbauten gut möglich ist. Mehr lesen ...
Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen haben die Länderbauminister die neue Muster-Holzbau-Richtlinie einstimmig beschlossen. Die Initiative ging von Nordrhein-Westfalen und Bayern aus.
Die Richtlinie regelt die Bauweise zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Bauteile für größere Mehrfamilienhäuser (Gebäudeklassen 4 und 5), die Anforderungen zur Planung von Holzbauten sowie die Anordnung von brandschutztechnisch wirksamen Bekleidungen aus Holz. Bei der Ausweitung der Holztafelbauweise auf Gebäude der Klassen 4 und 5 wird beim Bau Material eingespart und ist damit wirtschaftlicher als die bisher nur mögliche Massivholzbauweise. Bei der Holztafelbauweise handelt es sich um eine verbreitete Holzbauweise von Fertighäusern, bei der Bauteile vorgefertigt und beim Hausbau zusammengefügt werden.
Die neue Muster-Holzbau-Richtlinie markiert somit einen wichtigen Schritt für die Förderung des Holzbaus in Deutschland. Sie setzt klare Rahmenbedingungen für die Nutzung von Holz als nachhaltigem und ressourcenschonendem Baustoff.
Ein zentrales Thema der Richtlinie ist der vorbeugende Brandschutz. Hier bietet die neue Richtlinie wertvolle Unterstützung, indem sie detaillierte Anforderungen und konkrete Maßnahmen formuliert, die Architekten und Brandschutzplanern eine klare Orientierung bieten.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Richtlinie auch den Holzbau in mehrgeschossigen Gebäuden adressiert, was einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung des Holzbaus darstellt.
Quelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen