Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie: „Eine längere Umsetzungsfrist der EUDR war bereits überfällig. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission auf die vielen, kritischen Stimmen aus der Wirtschaft und den Mitliedstaaten gehört hat. Es ist seit Juni 2023 auf EU-Ebene nicht gelungen, wesentliche Umsetzungsfragen zum eigenen Rechtstext so zu beantworten, dass unseren Unternehmen eine rechtssichere und wirtschaftliche Anwendung der EUDR möglich ist.“ Trotz einer verlängerten Umsetzungsphase blieben die Kernprobleme der EUDR laut Holzindustrie allerdings bestehen. Das grundlegende Problem sei, dass sie gemessen am Bürokratieaufwand keinen Mehrwert bringe. Angesichts der Erfahrungen bezüglich der Umsetzung der EUDR plädiert Jöbstl für eine grundlegende Überarbeitung. „Wir fordern, die EUDR inhaltlich völlig neu und praxistauglich aufzusetzen. Länder mit stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug sind von unnötigen bürokratischen Hürden frei zu halten. Und die Abläufe der Lieferketten und die betriebliche Praxis sollten stärker berücksichtigt werden“, so Jöbstl. Die weltweite Entwaldung könne die Europäische Union auch bekämpfen, ohne die heimische Wirtschaft mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten.
Quelle: Fachverband der Holzindustrie